Veröffentlicht am 06.05.2024

Europawahl: Zustellung der Wahlbenachrichtigungen bis 18. Mai 2024

Die Briefwahl ist ab sofort bis zum 7. Juni 2024 im Rathaus oder in drei Bürgerservicebüros möglich

Muster-Stimmzettel zur Europawahl 2024

Am Sonntag, 9. Juni 2024, wird in Deutschland die Wahl des Europäischen Parlaments durchgeführt. In Deutschland sind 34 Parteien und andere politische Vereinigungen zugelassen. Rund 170.000 Wahlberechtigte in Lübeck sind an diesem Tag zur Wahl aufgerufen. Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme. Sie wird für die Liste einer Partei abgegeben. Das Wahlrecht kann nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden – entweder per Brief- oder per Urnenwahl.

Wahlberechtigt ist grundsätzlich jede:r EU-Bürger:in, der mindestens 16 Jahre alt ist, vorausgesetzt der Hauptwohnsitz ist seit mindestens drei Monaten in Deutschland und die Person wird im Wählerverzeichnis ihrer Heimatgemeinde geführt. Sind diese Bedingungen erfüllt, erhält die Person in Lübeck bis zum 18. Mai 2024 eine Wahlbenachrichtigung mit allen wichtigen Informationen per Post. Wer bis dahin kein Wahlbenachrichtigungsschreiben erhalten hat und an der EU-Wahl 2024 teilnehmen möchte, wird gebeten, sich vorab zu informieren, ob ein Eintrag im Wählerverzeichnis vorhanden ist. Das Wählerverzeichnis liegt vom 21. bis zum 24. Mai 2024 zur Einsichtnahme in der Wahl-Zentrale im Rathaus aus.

Briefwahl

Wer am Wahltag verhindert ist, kann Briefwahlunterlagen beantragen. Damit die Briefwahlstimme gültig ist, muss der rote Wahlbrief rechtzeitig zurückgesandt oder im Rathaus abgegeben werden. Rücksende- beziehungsweise Rückgabeschluss ist am Wahlsonntag um 18 Uhr in der Wahl-Zentrale im Rathaus der Hansestadt Lübeck.

Um den Wahlberechtigten die Briefwahl zu erleichtern und den Briefwähler:innen kürzere Wege anzubieten, können die Wahlunterlagen persönlich im Rathaus in der Großen Börse am Montag, Dienstag, Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und Mittwoch und Freitag von 8 bis 12 Uhr oder in einem der folgenden drei Bürgerservicebüros während der jeweils regulären Öffnungszeiten ohne vorherige Terminvereinbarung am Ticketschalter beantragt, mitgenommen sowie direkt vor Ort ausgefüllt und abgegeben werden:

·         Rathaus Wahl-Zentrale-Große Börse, Eingang Markt, 23552 Lübeck

·         Bürgerservicebüro St. Gertrud, Meesenring 7, 23566 Lübeck

·         Bürgerservicebüro Kücknitz, Kirchplatz 7b, 23569 Lübeck

·         Bürgerservicebüro St. Lorenz, Kreuzweg 9, 23558 Lübeck

Briefwahlunterlagen werden in den Bürgerservicebüros bis zum Freitag 7. Juni 2024, 12 Uhr, ausgehändigt. In der Wahl-Zentrale im Rathaus können die Unterlagen am Freitag 7. Juni 2024 bis 18 Uhr empfangen werden. Briefwahl kann nur schriftlich, digital oder persönlich beantragt werden. Die Briefwahlunterlagen können – neben einem persönlichen Besuch - wie folgt beantragt werden:

·         Per QR-Code auf dem Wahlbenachrichtigungsschreiben

·         Online unter www.luebeck.de/briefwahl

·         Schriftlich mittels Anlage zum Wahlbenachrichtigungsschreibens

·         Per E-Mail an briefwahl@luebeck.de unter Angabe der vollständigen persönlichen Angaben

Um eine fristgerechte postalische Zustellung der Briefwahlunterlagen zu gewährleisten, wird empfohlen, den Antrag bis spätestens Mittwoch, 5. Juni 2024 an die Wahl-Zentrale der Hansestadt Lübeck, 23539 Lübeck zu senden. Dieser Termin gilt sowohl für postalische Zusendungen, als auch per E-Mail. Vor diesem Hintergrund ist auch der Online-Antrag nur bis zum 5. Juni 2024 verfügbar.

Briefwahl schließt Urnenwahl aus

Wer einen Briefwahlantrag gestellt und die Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig erhalten hat, kann am Wahlsonntag nicht mehr an der Urnenwahl teilnehmen. Im geführten Wählerverzeichnis ist die erfolgte Briefwahlbeantragung vermerkt, so dass eine mögliche doppelte Stimmabgabe verhindert wird. Bestellen Sie deshalb Briefwahlunterlagen bitte rechtzeitig und planen Sie Zeiten für den Versand mit ein.

Wählen trotz Erkrankung am 9. Juni 2024

Wer am Wahltag kurzfristig erkrankt und deshalb nicht im Wahllokal wählen kann, kann per Vollmacht an diesem Tag noch bis 15 Uhr Briefwahlunterlagen beantragen lassen. Die bevollmächtigte Person meldet sich hierfür in der zentralen Auskunftsstelle für allgemeine Rückfragen in der Wahl-Zentrale im Lübecker Rathaus, die von 8 bis 18 Uhr geöffnet ist.

Grundsätzlich müssen alle Briefwahlunterlagen am Wahlsonntag, 9. Juni 2024, bis spätestens 18 Uhr im Rathaus sein, damit die Stimmabgabe berücksichtigt werden kann.

Urnenwahl

Alle Wahlberechtigten haben die Möglichkeit am Wahltag, 9. Juni 2024, zwischen 8 Uhr und 18 Uhr, ihre Stimmen in dem jeweils zugeteilten Wahllokal, abzugeben. Zur Stimmabgabe sollten die Wahlbenachrichtigung und/oder der Personalausweis oder Reisepass – bei Unionsbürger:innen der Identitätsausweis oder Reisepass – mitgebracht werden.

Wahllokalfinder

Alle Wahlberechtigten sind im Wählverzeichnis in einem der 111 Wahlbezirke erfasst. Der Wahlbezirk jeder wahlberechtigten Person wird durch die Meldeadresse bestimmt, die am oder seit dem 28. April 2024 Gültigkeit hat oder hatte. Die genaue Adresse des Wahllokales ist in der Wahlbenachrichtigung angegeben. Zusätzlich ist auf der Internetseite www.luebeck.de/wahllokal ein Wahlraumfinder geschaltet.

Vorläufiges Wahlergebnis

Am Wahlsonntag ab 18 Uhr verkündet der Stadtwahlleiter und Bürgermeister Jan Lindenau im Rathaus in der großen Börse die vorläufigen Ergebnisse aus allen Wahlbezirken. Interessierte sind herzlich willkommen.

Weitere Informationen zur Europawahl 2024 und Ergebnisse am Wahlabend sind online abrufbar unter www.luebeck.de/europawahl

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